Künftig wird die Lebensarbeitszeit für den Vorruhestand schrittweise bis 2030 um acht Monate erhöht. Doch auch die Beiträge steigen.
Die Anhebung der Lebensarbeitszeit für den Eintritt in den Ruhestand ist eine der neuen Regelungen, die im Juli in Kraft treten werden. Personen, die nach diesem Datum in Rente gehen, müssen einen Monat länger arbeiten, um Anspruch auf eine volle Rente mit 40 Pflichtbeitragsjahren zu haben. Die Verlängerung der Erwerbsphase ist jedoch nicht abgeschlossen. Sie wird bis zum Jahr 2030 schrittweise erfolgen.
