Mein Unternehmen ist in Schwierigkeiten

Unabhängig vom Entwicklungsstadium des Unternehmens kann es auf Schwierigkeiten stoßen, seien es finanzielle, rechtliche oder strategische. Die Handelskammer ist für Sie da.

Einleitung

Sie glauben, dass Ihr Unternehmen in Gefahr ist und wollen reagieren, bevor sich die Situation weiter zuspitzt. Haben Sie die richtigen Reflexe und lassen Sie sich von den verschiedenen Dienstleistungen der Handelskammer unterstützen. Dank ihres Netzwerks von Experten in den Bereichen Recht, Strategie und Personalwesen ist die Handelskammer in der Lage, Lösungen vorzuschlagen und Sie bei deren Umsetzung zu begleiten.

Mein Unternehmen hat rechtliche Probleme (Streitigkeiten)

Ein Unternehmen, das auf Schwierigkeiten stößt und seine Streitigkeiten mit Lieferanten, Dienstleistern und/oder Kunden beilegen möchte, kann sich an eine Schlichtungs- oder Schiedsstelle wenden.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, bei dem ein unparteiischer, unabhängiger und in Mediationstechniken ausgebildeter Dritter dazu beiträgt, die Beziehungen zwischen Menschen oder Institutionen zu verbessern oder einen Streit zwischen ihnen zu schlichten. Der Mediator ist eine qualifizierte Person, die auf die Interessen der Parteien achtet. Er/sie strukturiert den Verlauf der Sitzungen, indem er/sie für ein würdiges Klima sorgt, das gegenseitiges Verständnis ermöglicht. Der Mediator ist an das Berufsgeheimnis gebunden.

Ein Schiedsverfahren oder Arbitration ist ein Verfahren, bei dem ein Rechtsstreit gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien einem oder mehreren Schiedsrichtern vorgelegt wird, die eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung fällen. Ein Schiedsverfahren kann nur stattfinden, wenn die Parteien dies zuvor vereinbart haben. Die Parteien können mit Blick auf eventuelle zukünftige Streitigkeiten zuvor bestimmen, dass diese einem Schiedsgericht vorgelegt werden, das gemäß den Schiedsverordnung der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg darüber befindet, indem sie eine entsprechende Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufnehmen. Auch ohne eine solche vertraglich vereinbarte Klausel ist es den Parteien gestattet, bei einem Rechtsstreit vom Schiedsverfahren Gebrauch zu machen und eine Schiedsvereinbarung ad hoc zu unterzeichnen. Jeder Rechtsstreit kann durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden. In der Praxis ist ein Schiedsverfahren vor allem in folgenden Fällen gerechtfertigt:

  • die Streitigkeit ist internationaler Natur;
  • die Beträge, die auf dem Spiel stehen, eine bestimmte Höhe haben;
  • der Streitfall eine gewisse technische Komplexität aufweist;
  • die Parteien eine gewisse Vertraulichkeit wahren wollen.

Die juristischen Berater der Handelskammer und des House of Entrepreneurship können Ihnen nützliche Informationen und Ratschläge in den Bereichen Niederlassungsrecht, Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsverfahren, Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz), Zivilrecht (Verträge, gewerbliche Mietverträge usw.), Handelsrecht (Konkurs, kaufmännische Verpflichtungen usw.), Gesellschaftsrecht und Steuerrecht (direkte Steuern und Mehrwertsteuer) sowie Wettbewerbsverzerrung (Verkaufsförderung, Liquidation, Werbung usw.), soziale Sicherheit, geistiges Eigentum und öffentliches Auftragswesen.

Über das House of Entrepreneurship kann Ihnen auch personalisierter und kostenloser Support angeboten werden.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter support@houseofentrepreneurship.lu oder per Telefon unter +352 42 39 39 850.

Luxembourg Arbitration Center (Das Zentrum für Schiedssachen der Handelskammer)

Die Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg verfügt über ein eigenes Zentrum für Schiedssachen mit einer eigenen Schiedsverordnung.

Das Zentrum für Schiedssachen der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg wurde 1987 gegründet, um eine Alternative zur gerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten anzubieten, die oftmals zu langwierig und zu kostspielig ist und auf die technischen Aspekte und die Komplexität der heutigen Geschäftswelt kaum zugeschnitten ist. Das Zentrum für Schiedssachen wird von einem fünfköpfigen Schiedsausschuss geleitet, dem unter anderem der Vorsitzende des luxemburgischen Komitees der Internationalen Handelskammer (ICC) als Präsident, das luxemburgische Mitglied des Schiedsgerichtshofs der ICC, der Präsident der luxemburgischen Rechtsanwaltskammer, der Vorsitzende der Handelskammer und der Vorsitzende des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IRE) angehören.

Die Aufgabe des Schiedsausschusses besteht darin zu überwachen, dass die am Zentrum für Schiedssachen laufenden Schiedsverfahren ordnungsgemäß und gemäß den in der Schiedsverordnung des Zentrums verankerten Modalitäten durchgeführt werden.

Das Zentrum für Schiedssachen hat von den Erfahrungen, die es im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Streitfällen gesammelt hat, ständig profitiert.

Das Schiedsverfahren bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Gerichtsverfahren:

  • Vertraulichkeit und Diskretion: anders als bei einem quasi öffentlichen Gerichtsverfahren garantiert das Zentrum für Schiedssachen für die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens und stellt damit sicher, dass sowohl über die Existenz des Streitfalls als auch das gegebenenfalls betroffene Know-how Stillschweigen bewahrt wird.
  • Schnelligkeit: Der oder die Richter müssen ihr Urteil innerhalb von maximal 6 Monaten sprechen;
  • Rechtssicherheit: Der Schiedsspruch kann weltweit in allen 145 Ländern, die dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer. Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten sind, rasch vollstreckt werden;
  • Kompetenz der Schiedsrichter: Angesichts der zunehmenden Komplexität der Streitfälle verfügen die bei einem Rechtsstreit angerufenen staatlichen Richter nicht unbedingt über die erforderlichen Spezialkenntnisse. Bei einem Schiedsverfahren haben die Parteien die Möglichkeit, entweder selbst den oder die Schiedsrichter zu bestimmen oder das Zentrum für Schiedssachen zu beauftragen, zwischen Personen auszuwählen, die über die gebotene fachliche Kompetenz in einem bestimmten Bereich verfügen, der Gegenstand der Streitigkeit ist;
  • Einziges Verfahren: Bei einem internationalen Rechtsstreit besteht die Gefahr, dass es zu mehreren langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. Bei einem Schiedsverfahren gibt es nur ein Verfahren, das der Schiedsverordnung und der von den Parteien vereinbarten Gesetzgebung unterliegt.
  • Geringere Kosten: Die häufig komplexen Gerichtsverfahren verursachen mitunter hohe Kosten. Schiedsverfahren sind dagegen in der Regel kostengünstiger.

Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC)

Das Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC) a.s.b.l. wurde am 13. März 2003 gegründet, am 24. Februar 2012 umbenannt und umstrukturiert und ist zuständig für :

  • Das Mediationsverfahren zur Konfliktlösung für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Beilegung Ihrer Zivil-, Handels-, oder Sozialrechtlichen Streitigkeiten
  • Förderung des Instruments der Mediation als präventive Technik und gegebenenfalls als wirksameres Mittel zur Konfliktlösung für Bürger und Unternehmen sowie Ausbildung in der Technik und im Verfahren der Mediation, um ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten.

Der Verein wendet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen im Rahmen der Beilegung ihrer zivil-, handels- oder sozialrechtlichen Streitigkeiten.

Seine Mitglieder sind die Anwaltskammer, die Handelskammer, die Handwerkskammer und die Ärztekammer.

Ich habe Liquiditätsprobleme

Jedes Unternehmen, unabhängig von seinem Tätigkeitsbereich oder seiner Größe, kann zu jedem Zeitpunkt seiner Tätigkeit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Bevor ein Unternehmer ein Projekt zur Gründung, Übernahme oder Entwicklung eines Unternehmens in Angriff nimmt, muss er sich zwangsläufig die Frage stellen, wie er es finanzieren soll. Die ordnungsgemäße Finanzierung eines Projekts ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für seinen Erfolg. Parallel zu den Schritten, die bei den Finanzinstituten unternommen werden, kann der Unternehmensleiter auch auf den Garantiefonds wie der Mutualité de Cautionnement zurückgreifen, welche bei zugelassenen Kreditinstituten als Bürge auftretten kann, wenn sich die vom Unternehmer gestellten Garantien als nicht ausreichend erweisen.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail cautionnement@houseofentrepreneurship.lu oder per Telefon unter +352 42 39 39 878.

Neben den rückzahlbaren Darlehensbeihilfen von Microlux oder der SNCI gibt es im Großherzogtum eine breite Palette öffentlicher Beihilfen für Unternehmen und Investoren.

Neben externen Finanzierungen und staatlichen Beihilfen beinhaltet die Entwicklung der Aktivität auch die Optimierung Ihres Cashflows und Ihrer Rentabilität. Das House of Entrepreneurship kann Sie mit seinem #ReAct-Programm bei dieser Analyse unterstützen.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter support@houseofentrepreneurship.lu oder per Telefon unter +352 42 39 39 850.

Wer kann mir behilflich sein ?

  • House of Entrepreneurship

    Das House of Entrepreneurship bringt alle an der Wertschöpfungskette der Unternehmensgründung in Luxemburg beteiligten Akteure zusammen und bietet eine Reihe von Dienstleistungen für Unternehmen während ihres gesamten Lebenszyklus an (Informationen zur Gründung, Entwicklung und Übertragung von Unternehmen, Digitalisierung, Finanzierung, Vernetzung oder Verwaltung von Exportdokumenten). Es empfängt nun Unternehmer in Luxemburg-Kirchberg, Mondorf-les-Bains und Esch-sur-Alzette. Kontaktieren Sie uns per E-Mail support@houseofentrepreneurship.lu oder per Telfon unter +352 42 39 39 850.
    Die Partner des House of Entrepreneurship beigleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg.
  • Luxembourg Arbitration Center (Das Zentrum für Schiedsachen der Handelskammer)
     

    Die Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg verfügt über ein eigenes Zentrum für Schiedssachen mit einer eigenen Schiedsverordnung. Das Zentrum für Schiedssachen der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg wurde 1987 gegründet, um eine Alternative zur gerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten anzubieten, die oftmals zu langwierig und zu kostspielig ist und auf die technischen Aspekte und die Komplexität der heutigen Geschäftswelt kaum zugeschnitten ist. Das Zentrum für Schiedssachen wird von einem fünfköpfigen Schiedsausschuss geleitet, dem unter anderem der Vorsitzende des luxemburgischen Komitees der Internationalen Handelskammer (ICC) als Präsident, das luxemburgische Mitglied des Schiedsgerichtshofs der ICC, der Präsident der luxemburgischen Rechtsanwaltskammer, der Vorsitzende der Handelskammer und der Vorsitzende des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IRE) angehören.

  • Das Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC)

    Das Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC) a.s.b.l. wurde am 13. März 2003 gegründet, am 24. Februar 2012 umbenannt und umstrukturiert und ist zuständig für :
    • Das Mediationsverfahren zur Konfliktlösung für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Beilegung Ihrer Zivil-, Handels-, oder Sozialrechtlichen Streitigkeiten
    • Förderung des Instruments der Mediation als präventive Technik und gegebenenfalls als wirksameres Mittel zur Konfliktlösung für Bürger und Unternehmen sowie Ausbildung in der Technik und im Verfahren der Mediation, um ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten.
      Der Verein wendet sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen im Rahmen der Beilegung ihrer zivil-, handels- oder sozialrechtlichen Streitigkeiten.
  • Mutualité de Cautionnement 

    Die im House of Entrepreneurship angesiedelte Mutualité de Cautionnement zielt, fehlende Kredite in kleinen und mittleren Unternehmen durch die Gewährung einer Garantie zu kompensieren. Die Mutualité de Cautionnement kann bei zugelassenen Kreditinstituten als Bürge auftreten, wenn sich die vom Unternehmer gestellten Garantien als nicht ausreichend erweisen. Kontaktieren Sie uns unter : cautionnement@houseofentrepreneurship.lu oder per Telefon +352 42 39 39 878.
  • Die Nationale Kredit- und Investmentgesellschaft (SNCI)

    Die Nationale Kredit- und Investmentgesellschaft (SNCI) ist spezialisiert auf die mittel- oder langfristige Finanzierung luxemburgischer Unternehmen durch die Gewährung von Gründungsdarlehen, Ausrüstungsdarlehen, Innovationsdarlehen oder Beteiligungsdarlehen.

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