Erklärung zur Barrierefreiheit
(Fassung vom 3. April 2025)

Die die Erklärung abgebende Stelle „Handelskammer“ („la Chambre de Commerce“)  ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.cc.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z. B. Personen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischer oder kognitiver Beeinträchtigung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, die diese Norm umsetzen, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Mehrere Seiten enthalten Links ohne beschreibenden Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund unzureichend. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es< Iframe >-Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten passt die in HTML hinterlegte Sprache nicht zur Seitensprache. | WCAG: 3.1.1
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute-Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreadern verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht korrekt aufgelistet sind. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1

Barrierefreiheits-Funktionen

  • Schriftgröße: vergrößert die Schrift, ohne die Website zu verändern
  • Kontrastmodus: Einstellung der Schrift und der Hintergrundfarben für optimalen Kontrast
  • Blaufilter: schont die Augen und stellt sicher, dass der Nutzer nicht künstlich wach gehalten wird.
  • Der automatische Modus kann über das Barrierefreiheit-Symbol ausgewählt werden, wobei zwei Optionen zur Verfügung stehen: eine, die sich an den Sonnenstand anpasst, und eine, die die ganze Zeit über gilt.
  • Nachtmodus: stellt einen ein für die Augen angenehmen Kontrast ein.
  • Vorlesen der Website: liest die Website oder einzelne Inhalte vor.
  • Bedienung mithilfe von Maus und Tastatur.
  • Farbsehschwäche. Anpassung aller Farben durch einen Algorithmus, um Farbsehschwächen auszugleichen (z. B. Rot-Grün-Sehschwäche).
  • Bilder ausblenden: Alle Bilder auf der Website und im Tool ausblenden.
  • Tab: Navigieren auf der Website nur mithilfe der Tastatur.
  • Größeren Mauszeiger aktivieren
  • Barrierefreie Schriftart: Eine barrierefreie Schriftart für die Website festlegen.
  • Alle Animationen ausblenden: Stoppt die Anzeige von Elementen und Animationen auf der Seite.
  • Ton/Audio ausschalten: Schaltet den Ton und die Videos der Website aus.

    Sofern nicht anders angegeben, können Sie alle diese Funktionen nutzen, indem Sie auf das Barrierefreiheit-Symbol auf der rechten Seite des Bildschirms klicken und die gewünschte Funktion auswählen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. April 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1, die von der Handelskammer durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an web@cc.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem persönlichen Interview oder per Telefonat.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsman, Bürgerbeauftragter des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch die Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz geschützt.