
Kapitel
Was ist das Schiedsverfahren ?
Ein Schiedsverfahren ist ein Verfahren, bei dem ein Rechtsstreit gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien einem oder mehreren Schiedsrichtern vorgelegt wird, die eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung fällen. Ein Schiedsverfahren kann nur stattfinden, wenn die Parteien dies zuvor vereinbart haben. Die Parteien können mit Blick auf eventuelle zukünftige Streitigkeiten zuvor bestimmen, dass diese einem Schiedsgericht vorgelegt werden, das gemäß den Schiedsverordnung der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg darüber befindet, indem sie eine entsprechende Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufnehmen. (siehe unten angehängtes Dokument). Auch ohne eine solche vertraglich vereinbarte Klausel ist es den Parteien gestattet, bei einem Rechtsstreit vom Schiedsverfahren Gebrauch zu machen und eine Schiedsvereinbarung ad hoc zu unterzeichnen (siehe unten angehängtes Dokument). Jeder Rechtsstreit kann durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden. In der Praxis ist ein Schiedsverfahren vor allem in folgenden Fällen gerechtfertigt:
- Es handelt sich um einen internationalen Rechtsstreit;
- Der Streitwert hat eine gewisse Höhe;
- Der Rechtsstreit ist technisch relativ kompliziert;
- Die Parteien wünschen eine vertrauliche Behandlung der Angelegenheit
Luxemburg als Schiedsort
Luxemburg bietet sich aufgrund mehrerer Vorteile des Landes als Schiedsort an.
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen seine Neutralität, die politische und gesellschaftliche Stabilität, die strategische Lage in Europa (auf halber Strecke auf der Achse London-Mailand und der Achse Paris-Frankfurt) sowie die erstklassige Verkehrs-, Logistik- und Telekommunikationsinfrastruktur (weniger als zwei Flugstunden von den großen europäischen Hauptstädten). Die Mehrsprachigkeit seiner Einwohner (französisch, deutsch, englisch und luxemburgisch) und die kulturelle Vielfalt (Kenntnis der deutsch- und französischsprachigen Kulturen) fördern die Weltoffenheit und kommen der unbestrittenen Fähigkeit des Landes zugute, Konflikte zu lösen und gegensätzliche Positionen im Geist des Kompromisses und der Neutralität zu vereinen, um auf diese Weise die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien möglichst aufrecht zu erhalten. Und schließlich sorgt die vielseitige, jedoch auf bestimmte High-Tech-Branchen spezialisierte Wirtschaft dafür, dass in den unterschiedlichen Bereichen hochqualifizierte Experten vorhanden sind. Das Bestehen eines internationalen und weltweit anerkannten Finanzzentrums bürgt für einen natürlichen Geist der Verschwiegenheit und gleichzeitig für Kompetenz und Know-how in Finanzangelegenheiten.
Das Zentrum für Schiedssachen der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg
Die Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg verfügt über ein eigenes Zentrum für Schiedssachen mit einer eigenen Schiedsverordnung. (siehe unten angehängtes Dokument).
Das Zentrum für Schiedssachen der Handelskammer des Großherzogtums Luxemburg wurde 1987 gegründet, um eine Alternative zur gerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten anzubieten, die oftmals zu langwierig und zu kostspielig ist und auf die technischen Aspekte und die Komplexität der heutigen Geschäftswelt kaum zugeschnitten ist. Das Zentrum für Schiedssachen wird von einem fünfköpfigen Schiedsausschuss geleitet, dem unter anderem der Vorsitzende des luxemburgischen Komitees der Internationalen Handelskammer (ICC) als Präsident, das luxemburgische Mitglied des Schiedsgerichtshofs der ICC, der Präsident der luxemburgischen Rechtsanwaltskammer, der Vorsitzende der Handelskammer und der Vorsitzende des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IRE) angehören.
Die Aufgabe des Schiedsausschusses besteht darin zu überwachen, dass die am Zentrum für Schiedssachen laufenden Schiedsverfahren ordnungsgemäß und gemäß den in der Schiedsverordnung des Zentrums verankerten Modalitäten durchgeführt werden.
Das Zentrum für Schiedssachen hat von den Erfahrungen, die es im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Streitfällen gesammelt hat, ständig profitiert.
Das Schiedsverfahren bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Gerichtsverfahren:
- Vertraulichkeit und Diskretion: anders als bei einem quasi öffentlichen Gerichtsverfahren garantiert das Zentrum für Schiedssachen für die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens und stellt damit sicher, dass sowohl über die Existenz des Streitfalls als auch das gegebenenfalls betroffene Know-how Stillschweigen bewahrt wird.
- Schnelligkeit: Der oder die Richter müssen ihr Urteil innerhalb von maximal 6 Monaten sprechen;
- Rechtssicherheit: Der Schiedsspruch kann weltweit in allen 145 Ländern, die dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer. Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten sind, rasch vollstreckt werden;
- Kompetenz der Schiedsrichter: Angesichts der zunehmenden Komplexität der Streitfälle verfügen die bei einem Rechtsstreit angerufenen staatlichen Richter nicht unbedingt über die erforderlichen Spezialkenntnisse. Bei einem Schiedsverfahren haben die Parteien die Möglichkeit, entweder selbst den oder die Schiedsrichter zu bestimmen oder das Zentrum für Schiedssachen zu beauftragen, zwischen Personen auszuwählen, die über die gebotene fachliche Kompetenz in einem bestimmten Bereich verfügen, der Gegenstand der Streitigkeit ist;
- Einziges Verfahren: Bei einem internationalen Rechtsstreit besteht die Gefahr, dass es zu mehreren langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren kommt. Bei einem Schiedsverfahren gibt es nur ein Verfahren, das der Schiedsverordnung und der von den Parteien vereinbarten Gesetzgebung unterliegt.
- Geringere Kosten: Die häufig komplexen Gerichtsverfahren verursachen mitunter hohe Kosten. Schiedsverfahren sind dagegen in der Regel kostengünstiger.
Die Handelskammer kann Sitzungssäle und Auditorien mit Dolmetscherkabinen zur Verfügung stellen.